Immobilienwissen · Verkäufer

Sonderumlagen mit dem Notariat abstimmen

Eigentumswohnung verkaufen · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Sonderumlagen sollten in einem Wohnungsverkauf frühzeitig mit dem Notariat besprochen werden. Für die wirtschaftliche Zuordnung sind die konkrete Entscheidung, Fälligkeit und Vertragsgestaltung wichtig. Eine allgemeine mündliche Absprache lässt leicht Fragen offen.

Darauf kommt es an

Stellen Sie Beschluss, Betrag und betroffene Einheit nachvollziehbar zusammen. Trennen Sie bereits geleistete Zahlungen von noch offenen Forderungen. Ergänzen Sie bekannte weitere Projektabschnitte, ohne ungesicherte künftige Beträge als feststehend auszugeben.

Praktisch vorgehen

Lassen Sie die Behandlung im Kaufvertrag passend zum Einzelfall formulieren. Eine einfache Formel nach Übergabedatum beantwortet nicht automatisch jede rechtliche Frage. Klären Sie außerdem, welche Informationen die Verwaltung für die spätere Abwicklung benötigt.

Beispiel und nächster Schritt

Beispiel: Eine Sonderumlage ist beschlossen, wird aber erst nach dem geplanten Übergabetermin fällig. Nehmen Sie diesen Sachverhalt ausdrücklich in die Vertragsvorbereitung auf. So können Käufer und Verkäufer vor der Unterschrift nachvollziehen, welche wirtschaftliche Belastung in ihrer Vereinbarung berücksichtigt wird.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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