Immobilienwissen · Verkäufer

Mitverkauftes Inventar realistisch abstimmen

Verhandlung und Käuferwahl · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Eine Einbauküche, Gartenmöbel oder ein Werkstattschrank können beim Verkauf mit angeboten werden. Klären Sie früh, welche Gegenstände bleiben sollen und welche der Verkäufer mitnimmt. Eine präzise Inventarliste verhindert spätere Überraschungen bei der Übergabe.

Darauf kommt es an

Beschreiben Sie die Gegenstände mit Standort, wesentlichen Merkmalen und bekanntem Zustand. Unterscheiden Sie bewegliches Inventar von Bestandteilen der Immobilie; bei Zweifeln hilft die rechtliche Einordnung durch das Notariat. Ordnen Sie nicht eigenständig alles einer beliebigen Kategorie zu.

Praktisch vorgehen

Stimmen Sie ab, wie die Gegenstände im Kaufvertrag berücksichtigt werden sollen. Vereinbarte Einzelwerte müssen sachlich nachvollziehbar sein. Künstlich hohe Inventarwerte sind keine belastbare Grundlage für die Vertragsgestaltung oder die steuerliche Behandlung des Erwerbs.

Beispiel und nächster Schritt

Beispiel: Die Küche bleibt, ein freistehender Kühlschrank wird jedoch mitgenommen. Halten Sie genau diese Abgrenzung fest und geben Sie die abgestimmte Liste rechtzeitig an das Notariat weiter.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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