Immobilienwissen · Verkäufer

Laufende Mietthemen im Kaufvertrag ansprechen

Vermietete Immobilien · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Laufende Mietthemen sollten vor der Vertragsgestaltung gesammelt und mit dem Notariat besprochen werden. Dazu können offene Abrechnungen, Mängelmeldungen oder besondere Vereinbarungen gehören. Ein Verkauf beendet solche Vorgänge nicht automatisch organisatorisch.

Darauf kommt es an

Erstellen Sie eine sachliche Übersicht aus Gegenstand, Bearbeitungsstand und vorhandenen Unterlagen. Trennen Sie bereits erledigte Punkte von offenen Maßnahmen. Kennzeichnen Sie, welche rechtlichen Fragen noch nicht abschließend beurteilt wurden.

Praktisch vorgehen

Lassen Sie Übergang, Informationen und wirtschaftliche Zuordnung passend zum Einzelfall regeln. Persönliche Daten sollten nur im erforderlichen Umfang weitergegeben werden. Unklare Themen dürfen nicht allein durch eine pauschale Sammelformulierung als gelöst behandelt werden.

Beispiel und nächster Schritt

Praktisches Beispiel: Eine Reparatur ist beauftragt, der Termin liegt aber nach der geplanten Übergabe. Stellen Sie Auftrag und aktuellen Stand bereit und stimmen Sie die weitere Bearbeitung ab. So bleibt für Käufer, Verkäufer und Mieter nachvollziehbar, wer den Vorgang nach dem Wechsel betreut.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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