Immobilienwissen · Verkäufer

Einen nachvollziehbaren Angebotspreis festlegen

Verkaufsentscheidung · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Der Angebotspreis ist Ihre Positionierung am Markt. Der Verkehrswert beschreibt dagegen den Preis, der unter den maßgeblichen Bedingungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Persönliche Wunschvorstellungen und besondere persönliche Verhältnisse sind dafür kein verlässlicher Maßstab.

Für eine fundierte Einschätzung betrachten Sie:

  • Mikrolage, Grundstück, Fläche und die Qualität des Grundrisses.
  • Baujahr, Zustand, Energieausstattung und dokumentierte Modernisierungen.
  • Rechte, Belastungen sowie gegebenenfalls bestehende Mietverhältnisse.
  • Vergleichbare Immobilien und die aktuelle Nachfrage der Zielgruppe.

Angebotspreise anderer Inserate zeigen zunächst die Erwartungen der Anbieter. Sie belegen nicht, zu welchem Preis tatsächlich verkauft wurde. Auch eine automatische Online-Schätzung kann individuelle Besonderheiten nur begrenzt erfassen.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich die Annahmen hinter einer Preiseinschätzung erklären. Vereinbaren Sie, anhand welcher Rückmeldungen aus Anfragen und Besichtigungen die Positionierung überprüft wird.

Quellen und Vertiefung: Baugesetzbuch: Definition des Verkehrswerts (§ 194)

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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