Immobilienwissen · Verkäufer

Eine erforderliche Verwalterzustimmung früh klären

Eigentumswohnung verkaufen · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Bei manchen Eigentumswohnungen kann für den Verkauf eine Zustimmung vorgesehen sein. Verkäufer sollten rechtzeitig prüfen, ob dies im konkreten Fall relevant ist und welche Unterlagen benötigt werden. Eine kurzfristige Klärung erst nach der Beurkundung kann die Planung erschweren.

Darauf kommt es an

Lesen Sie die maßgeblichen Eigentumsunterlagen und stimmen Sie offene Fragen mit dem Notariat ab. Klären Sie gegebenenfalls Ansprechpartner, erforderliche Nachweise und den vorgesehenen Ablauf. Unterscheiden Sie organisatorische Vorbereitung von einer bereits erteilten Zustimmung.

Praktisch vorgehen

Planen Sie Bearbeitungszeit ein und halten Sie den Stand fest. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den geltenden Regelungen und dem konkreten Fall. Eine allgemeine Aussage über andere Wohnungen derselben Anlage reicht nicht immer aus.

Beispiel und nächster Schritt

Praktisches Beispiel: In einer alten Kaufakte findet sich eine entsprechende Regelung. Lassen Sie prüfen, ob sie für den jetzigen Verkauf maßgeblich ist, und beschaffen Sie die benötigten Unterlagen früh. Dadurch wird eine mögliche Abhängigkeit für Zahlung und Abwicklung rechtzeitig sichtbar.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

Weitere Artikel für Verkäufer · Persönliche Beratung anfragen