Den Kaufvertragsentwurf aus Verkäufersicht prüfen
Vertrag und Abwicklung · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026
Auch als Verkäufer sollten Sie den Kaufvertragsentwurf in Ruhe vollständig lesen. Prüfen Sie insbesondere, ob er die tatsächlich besprochenen Bedingungen und die Besonderheiten Ihrer Immobilie richtig wiedergibt. Unklare Formulierungen sollten vor dem Beurkundungstermin geklärt werden.
Darauf kommt es an
Achten Sie auf die Beschreibung des Kaufgegenstands, den Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Räumung und Übergabe. Prüfen Sie außerdem, wie bekannte Mängel, Inventar und gegebenenfalls Mietverhältnisse berücksichtigt sind. Verlassen Sie sich bei solchen Punkten nicht allein auf frühere E-Mails zwischen den Beteiligten.
Praktisch vorgehen
Erstellen Sie eine nummerierte Fragenliste mit Bezug auf die jeweiligen Vertragsstellen. Besprechen Sie rechtliche Folgen mit dem Notariat und bei eigenem Beratungsbedarf zusätzlich mit einer unabhängigen Rechtsberatung. Änderungen sollten in einer eindeutig gekennzeichneten aktuellen Fassung nachvollziehbar sein.
Beispiel und nächster Schritt
Beispiel: Sie hatten vereinbart, einen bestimmten Einbauschrank mitzunehmen. Im Entwurf ist dies nicht erkennbar. Klären Sie die Regelung vor der Unterzeichnung, statt sie erst bei der Räumung anzusprechen.
Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.
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