Immobilienwissen · Verkäufer

Den Energieausweis vor Veröffentlichung prüfen

Unterlagen und Transparenz · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Vor der Veröffentlichung sollten Verkäufer prüfen, welcher Energieausweis für das Objekt vorliegt und welche Angaben in der Anzeige erforderlich sind. Die bloße Existenz eines Dokuments genügt nicht, wenn Zuordnung oder wesentliche Daten unklar sind.

Darauf kommt es an

Kontrollieren Sie Ausweisart, Gebäude, Datum und die enthaltenen Kennwerte. Bei kommerziellen Immobilienanzeigen können bei vorhandenem Ausweis insbesondere Art, Kennwert, Energieträger und bei Wohngebäuden weitere Angaben erforderlich sein. Die konkreten Anforderungen sind aktuell zu prüfen.

Praktisch vorgehen

Übernehmen Sie Werte sorgfältig und einheitlich in alle Veröffentlichungen. Vermischen Sie Angaben aus verschiedenen Ausweisen nicht. Wenn nach dem Ausstellungsdatum größere Arbeiten erfolgt sind, sollte dieser zeitliche Zusammenhang nachvollziehbar behandelt werden.

Beispiel und nächster Schritt

Praktisches Beispiel: Im Exposé steht ein anderer Energieträger als im verwendeten Ausweis. Klären Sie die Ursache vor dem Start und korrigieren Sie die Darstellung. So werden vermeidbare Widersprüche nicht erst durch Interessenten entdeckt und die weitere Prüfung kann auf einem konsistenten Unterlagenstand aufbauen.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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