Den Eingang des Kaufpreises nachvollziehen
Vertrag und Abwicklung · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026
Vor der Bestätigung des Zahlungseingangs sollten Verkäufer den vorgesehenen Kaufpreisfluss vollständig nachvollziehen. Eine Nachricht des Käufers oder ein übersandter Überweisungsbeleg allein ersetzt nicht die Prüfung der tatsächlichen Gutschrift. Maßgeblich sind die vereinbarten Zahlungswege und erforderlichen Nachweise.
Darauf kommt es an
Vergleichen Sie die eingegangenen Beträge mit den aktuellen Abwicklungsunterlagen. Falls ein Teil an einen abzulösenden Gläubiger geht, muss auch dieser Teil berücksichtigt werden. Lassen Sie sich vom Notariat erklären, welche Bestätigungen es für den weiteren Vollzug benötigt.
Praktisch vorgehen
Für Immobilienkäufe in Deutschland gilt ein gesetzliches Barzahlungsverbot. Stimmen Sie zulässige Zahlungswege und die erforderlichen Nachweise mit dem Notariat ab. Reagieren Sie bei Unstimmigkeiten zeitnah und bestätigen Sie den vollständigen Erhalt erst nach einer belastbaren Prüfung.
Beispiel und nächster Schritt
Beispiel: Auf Ihrem Konto erscheint nur der für Sie bestimmte Teilbetrag, während eine weitere Zahlung an die Bank vorgesehen ist. Prüfen Sie beide Teile des Ablaufs, bevor Sie eine umfassende Zahlungserklärung abgeben.
Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.
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