Besichtigungen mit Mietern abstimmen
Vermietete Immobilien · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026
Besichtigungen in einer vermieteten Immobilie sollten frühzeitig und respektvoll mit den Bewohnern abgestimmt werden. Ein klarer Ablauf erleichtert den Verkauf und reduziert vermeidbare Belastungen. Zeitpunkt, Teilnehmer und Umfang müssen nachvollziehbar kommuniziert werden.
Darauf kommt es an
Bündeln Sie geeignete Termine und informieren Sie über die vorgesehenen Räume und Ansprechpartner. Klären Sie gesondert, ob Fotos oder weitere Aufnahmen geplant sind. Persönliche Unterlagen und private Gegenstände dürfen nicht unbedacht in die Vermarktung gelangen.
Praktisch vorgehen
Lassen Sie rechtliche Fragen zu Zugang und Mitwirkung anhand des konkreten Falls prüfen. Pauschale Annahmen über jederzeitige Besichtigungsmöglichkeiten helfen nicht weiter. Änderungen oder Absagen sollten zeitnah an alle Beteiligten gehen.
Beispiel und nächster Schritt
Praktisches Beispiel: Ein Kaufinteressent möchte zusätzlich einen Sachverständigen mitbringen. Stimmen Sie diesen erweiterten Termin ausdrücklich ab, statt ihn als gewöhnlichen Kurzbesuch anzukündigen. Dadurch können Bewohner und Fachperson die Situation vorbereiten und notwendige Prüfungen geordnet organisiert werden.
Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.
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