Vom Kaufvertragsentwurf bis zum Grundbuch
Einstieg und Kaufplanung · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026
Vor der Beurkundung sollten Finanzierung, Kaufgegenstand und wesentliche Vereinbarungen geklärt sein. Das Notariat prüft das Grundbuch und gestaltet den Vertrag rechtlich. Technischer Zustand und wirtschaftliche Eignung der Immobilie bleiben gesonderte Prüfaufgaben.
- Entwurf in Ruhe lesen und Fragen vor dem Termin sammeln.
- Kaufpreis, mitverkauftes Inventar, Belastungen und Übergabetermin abgleichen.
- Bestehende Mietverhältnisse und vereinbarte Zusagen ausdrücklich besprechen.
- Finanzierungsunterlagen rechtzeitig mit Bank und Notariat abstimmen.
Nach der Beurkundung werden die vereinbarten Voraussetzungen für die Abwicklung hergestellt. Zahlen Sie entsprechend dem Vertrag und der Fälligkeitsmitteilung des Notariats. Die Schlüsselübergabe und die spätere Eigentumsumschreibung sind unterschiedliche Schritte.
Ihr nächster Schritt: Fragen Sie beim Notariat nach, welche Voraussetzungen in Ihrem Vertrag noch fehlen und wann Zahlung, Besitzübergang und Grundbucheintragung vorgesehen sind. Planen Sie den Umzug anhand dieser Vereinbarungen.
Quellen und Vertiefung: Bundesnotarkammer: Kauf einer gebrauchten Immobilie (PDF)
Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.