Immobilienwissen · Käufer

Nicht umlagefähige Kosten in die Rendite aufnehmen

Kapitalanlage · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Nicht umlagefähige Kosten mindern den wirtschaftlichen Ertrag einer Kapitalanlage. Käufer sollten diese Positionen deshalb gesondert erfassen und nicht nur die eingehende Gesamtmiete mit der Kreditrate vergleichen. Gerade bei Eigentumswohnungen lohnt sich eine genaue Aufteilung.

Darauf kommt es an

Prüfen Sie Verwaltung, Instandhaltung und weitere Kosten, die wirtschaftlich bei Ihnen verbleiben. Klären Sie gemischte Positionen anhand von Unterlagen. Die Frage, was auf Mieter umgelegt werden kann, muss nach Vertragsgrundlage und geltenden Regeln beurteilt werden.

Praktisch vorgehen

Verwenden Sie für den Objektvergleich dieselben Kostenarten. Eine Rechnung mit hoher Vorsorge lässt sich nicht ohne Erläuterung einer Rechnung ohne Instandhaltungsansatz gegenüberstellen. Kennzeichnen Sie Schätzungen und mögliche außergewöhnliche Ausgaben.

Beispiel und nächster Schritt

Praktisches Beispiel: Zwei Angebote nennen identische Kaltmieten, aber unterschiedliche eigene Verwaltungskosten. Nehmen Sie beide Beträge in die Jahresrechnung auf. Dadurch wird sichtbar, welcher Ertrag vor Finanzierung tatsächlich geplant werden kann und welche Unsicherheiten zusätzlich geprüft werden sollten.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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