Immobilienwissen · Käufer

Inventar und mitverkaufte Gegenstände auflisten

Angebot und Kaufvertrag · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Mitverkaufte Gegenstände sollten im Kaufprozess eindeutig beschrieben werden. Dazu können Küchen, Einbaumöbel oder weitere bewegliche Ausstattung gehören. Eine pauschale Aussage wie „alles bleibt drin“ lässt leicht offen, welche Dinge und welcher Zustand tatsächlich vereinbart sind.

Darauf kommt es an

Erstellen Sie eine konkrete Liste und stimmen Sie diese mit dem Verkäufer ab. Erfassen Sie wichtige Geräte und bekannte Auffälligkeiten. Trennen Sie Gegenstände, die mitverkauft werden, von solchen, die entfernt oder nur vorübergehend im Objekt bleiben sollen.

Praktisch vorgehen

Besprechen Sie die passende vertragliche Darstellung mit dem Notariat. Wertansätze und mögliche steuerliche Folgen sollten nicht beliebig gewählt werden. Dokumentation und tatsächliche Vereinbarung müssen nachvollziehbar zusammenpassen.

Beispiel und nächster Schritt

Beispiel: Die Küche bleibt erhalten, der freistehende Kühlschrank wird mitgenommen. Halten Sie diese Unterscheidung ausdrücklich fest. Bei der Übergabe kann die Liste dann geprüft werden und es entsteht keine vermeidbare Diskussion darüber, was auf den Besichtigungsfotos zu sehen war.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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