Eine bestehende Grundschuld beim Kauf ansprechen
Angebot und Kaufvertrag · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026
Eine bestehende Grundschuld ist bei einem Immobilienkauf ein wichtiger Punkt der Vertragsvorbereitung. Käufer sollten klären lassen, wie damit im konkreten Geschäft umgegangen wird. Der eingetragene Betrag allein erklärt nicht den aktuellen Darlehensstand.
Darauf kommt es an
Bitten Sie um die für die Abwicklung benötigten Informationen und besprechen Sie die Eintragung mit dem Notariat. Klären Sie, welche Unterlagen und Abstimmungen mit der bisherigen Bank erforderlich sind. Vermeiden Sie eigenständige Schlussfolgerungen aus einer isolierten Grundbuchposition.
Praktisch vorgehen
Stimmen Sie den Ablauf mit Ihrer Finanzierung ab. Löschung, mögliche Übernahme und andere Gestaltungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Rechtliche und wirtschaftliche Folgen müssen anhand der konkreten Verträge beurteilt werden.
Beispiel und nächster Schritt
Praktisches Beispiel: Im Grundbuch steht eine deutlich höhere Grundschuld als die vom Verkäufer genannte Restschuld. Das ist kein ausreichender Grund, beide Zahlen gleichzusetzen oder eine Unstimmigkeit zu unterstellen. Lassen Sie die Funktion der Eintragung und die vorgesehene Abwicklung fachlich erklären.
Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.