Immobilienwissen · Käufer

Bereitstellungszinsen in der Zeitplanung beachten

Budget und Finanzierung · Redaktion: Larsen Immobilien · Stand: 06.09.2026

Bereitstellungszinsen können anfallen, wenn ein zugesagtes Darlehen nach den vereinbarten Bedingungen noch nicht abgerufen wurde. Für Käufer ist deshalb wichtig, Auszahlungsplan und bereitstellungszinsfreie Zeit zusammen zu betrachten. Besonders Bau- oder Sanierungsverzögerungen können relevant werden.

Darauf kommt es an

Lesen Sie Beginn, Höhe und Berechnungsgrundlage der möglichen Kosten im Angebot. Stimmen Sie diese Angaben mit dem erwarteten Zahlungsablauf ab. Bei Teilabrufen sollte erkennbar sein, auf welchen noch nicht ausgezahlten Betrag sich die Berechnung beziehen würde.

Praktisch vorgehen

Planen Sie eine Verzögerungsvariante und lassen Sie offene Bedingungen von der Bank erläutern. Eine günstige laufende Verzinsung beantwortet nicht jede Frage zu Kosten vor der vollständigen Auszahlung. Zusagen über Änderungen sollten schriftlich vorliegen.

Beispiel und nächster Schritt

Praktisches Beispiel: Der Ausbau beginnt später als vorgesehen, ein Teil des Kredits bleibt zunächst ungenutzt. Prüfen Sie bereits vor Vertragsabschluss, wie sich dieser Fall finanziell auswirken könnte. Dadurch wird ein möglicher Zeitverzug auch im Budget sichtbar und nicht nur im Baukalender.

Allgemeine Orientierung. Objektbezogene rechtliche, steuerliche und technische Fragen bitte fachlich prüfen.

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